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Kapitalversicherung im Alter 30 abgeschlossen... |
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Rürup-Rente mit monatlichem Beitragsatz von 100 € berechnen Der vermögende Rentner (ledig) bzw. verheiratet und der Ehegatte hat entweder den gleichen beruflichen Status oder ist nicht berufstätig: Dann sind sämtliche unten genannten Beträge zu verdoppeln.
1. Beim Rentner sind nach altem Recht seine Sonderausgabenhöchstbeträge einschließlich Vorwegabzug wieder frei . Viele wissen nicht: Rüruprentenbeiträge sind auch nach altem Recht absetzbar! Rentner können Versicherungsbeiträge und damit auch Rüruprentenbeiträge im Rahmen der Günstigerprüfung nach altem Recht vor 2005 bis 4402 € (3068 Vorwegabzug + 1334 €) zu 100% als Sonderausgaben absetzen. Darunter fallen auch die Beiträge zur Basisversorgung oder Rüruprente. Darüber hinaus sind 1334 € zur Hälfte absetzbar. Das alte (noch gültige) Recht bringt hier günstigere Ergebnisse, da hier in 2006 die Versicherungseiträge zu 100% abgesetzt werden können und nicht nur zu 62% gem. neuem Recht
Schaut man auf den frisch gebackenen Rentner, dann ergibt sich für Ihn die Möglichkeit das Kapital seiner zur Auszahlung gekommenen Kapitalversicherungen, die bereits steuerfrei ein und ausgezahlt worden sind erneut einzusetzen, um die auf die Rente und meistens auch andere Einkünfte zu zahlenden Steuern zu mindern. Um dann noch eins draufzusetzen: Die dann daraus resultierende Rente muß nicht höher versteuert werden, wie die Rente. Wer zwischen 2006 und 2010 in Pension geht, dessen Rente wird zwischen 52% und 60% besteuert.
Fazit: Für Rentner sind die ersten 4402 (8804) € Versicherungsbeiträge auch für Rüruprente zu 100 % von der Steuer abziehbar. Was darüber hinaus investiert wird kann zu 62% abgesetzt werden. Das interessante ist, daß diese Einzahlungen per Einmalbeitrag geleistet werden können.
Es bietet sich auch an auf diese Weise steuerbegünstigt für die jüngere Ehegattin noch eine Altersrente abzuschließen.
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steuerbegünstigt eingezahlt... |
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mit Alter 65 steuerfrei ausgezahlt... |
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mit Alter 65 steuerbegünstigt eingezahlt... |
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mit Alter 70 als Basis-Rente steuerprivilegiert ausgezahlt |
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steuerbegünstigte Basis- Rente für die Ehefrau |
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oder |
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Basisrente oder Rürup-Rente abgeschlossen |
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bis zu 100% absetzbar schon in 2006 nach altem Recht das noch gültig ist! |